Compliance – GMH Gruppe

Compliance und Nachhaltigkeit in der GMH Gruppe

Allgemeiner Verhaltensmaßstab in der GMH Gruppe

Die GMH Gruppe ist ein nachhaltig erfolgreiches Unternehmen und will dies dauerhaft bleiben. Nachhaltiger Erfolg ist nur möglich, wenn wir von unseren Geschäftspartnern dauerhaft als integrer Partner wahrgenommen werden. Für uns ist die Achtung und Einhaltung der geltenden Gesetze der einzelnen Rechtsordnungen, in denen unsere Unternehmen tätig sind, daher eine Selbstverständlichkeit. Das setzt insbesondere voraus, dass wir uns jederzeit an Recht und Gesetz im Bereich der strafbaren Korruption und des Kartellrechts halten. Kurzfristiger Erfolg kann keinen nachhaltigen Unternehmenserfolg begründen, wenn er durch Regelverstöße oder unlautere Methoden erkauft werden musste. Regelverstöße zerstören Reputation und Vertrauen. Integres Verhalten im Geschäft und nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg sind deshalb für uns zwei Seiten derselben Medaille. Wir verfolgen insgesamt das Ziel einer von Integrität, Respekt und fairem, verantwortungsvollem Verhalten geprägten Unternehmenskultur.

Dieses Grundverständnis haben wir mit unserem Code of Conduct näher ausformuliert und über unternehmensinterne Richtlinien für unsere Organisation und unsere Mitarbeiter in unsere täglichen Arbeitsabläufe integriert. Unser Code of Conduct ist von allen Mitarbeitern, jeder Führungskraft und jedem Geschäftsführer einzuhalten.

Unser Competence Center Governance fokussiert sich im Hinblick auf „Compliance“ über ein Compliance-Management-System auf die für uns besonders wichtigen Themenfelder Korruption und Kartellrecht und unterstützt und berät die operativen Einheiten der GMH Gruppe darüber hinaus bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit sonstigen Themengebieten, die unseren Code of Conduct berühren bzw. die Einhaltung der geltenden Gesetze betreffen.

Ausweitung unseres Verhaltensmaßstabs auf unsere Lieferanten

Nachhaltigkeit und eine langfristige Perspektive für die GMH Gruppe setzen selbstverständlich voraus, dass auch das Umfeld der GMH Gruppe eine solche Entwicklung ermöglicht. Aus diesem Grund binden wir unsere Lieferanten direkt in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein. Im Einkauf legen wir neben eher kurzfristig relevanten Kriterien wie wirtschaftlichen, technischen und prozessualen Anforderungen auch Wert auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte. Dazu gehören Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Klima- bzw. Umweltschutz. Wir setzen die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes um.

Die GMH Gruppe richtet ihr unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Sie setzt die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte um. Darüber hinaus beruhen das Verständnis und die menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltsprozesse bei der GMH Gruppe auf den folgenden internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten:

  • Die Internationale Menschenrechtscharta, d.h. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Zivilpakt und der Sozialpakt, in denen bürgerliche, politische und soziale Rechte definiert sind, die allen Menschen um ihrer Würde willen zustehen.
  • Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren vier Grundprinzipien zu Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Vor diesem Hintergrund haben wir einen Supplier Code of Conduct erstellt, der unsere Erwartungen an Lieferanten klar formuliert. Unser Anspruch ist es, nur mit solchen Lieferanten zusammenzuarbeiten, die sich nach unseren Grundsätzen ausrichten und national geltende Gesetze einhalten. Wir behalten uns vor, Verträge mit Lieferanten zu beenden, wenn Lieferanten gegen unsere Grundsätze verstoßen.

Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Uns ist die Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte in unserem eigenen Geschäftsbetrieb wichtig. Als eine der größten privat geführten metallverarbeitenden Unternehmensgruppen Europas gilt dieser Anspruch für unsere etwa zwanzig mittelständischen Produktionsunternehmen aus der Stahl-, Schmiede- und Gussindustrie, deren Produktion ganz überwiegend in Deutschland angesiedelt ist.

Uns ist bewusst, dass vor allem globale Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschen- und Umweltrechte verursachen können. Wir erwarten daher von unseren Geschäftspartnern, dass diese sich ebenfalls zur Achtung der Menschen- und Umweltrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.

Wir setzen die Vorgaben des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes konsequent um und machen unser Handeln im Rahmen einer Grundsatzerklärung und zukünftig durch jährliche Berichte transparent.

Unser Hinweisgebersystem

Im Zuge der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) haben wir einen zentralen Meldekanal eingerichtet und unsere internen Prozesse dahingehend angepasst.

Es ist uns wichtig, dass potentielle Verstöße und Fehlverhalten auch anonym gemeldet werden können. Hinweise und begründete Verdachtsmomente werden bei uns im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und berechenbaren Prozesses bearbeitet. Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgebern werden bei uns sichergestellt. Wir gewährleisten, dass Hinweisgeber im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.

Unser elektronisches Hinweisgebersystem steht 365 Tage im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung. Die Hinweise können in deutscher und englischer Sprache erfasst werden. In den Ausnahmefällen, in denen kein Zugang zu unserem elektronischen Hinweisgebersystem vorliegt, besteht die Möglichkeit, den Hinweis telefonisch an die interne Meldestelle der GMH Gruppe zu melden. Ein telefonischer Hinweis kann zu den normalen Betriebszeiten (werktags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr) erfolgen. Interne Meldestelle der GMH Gruppe ist die zum Competence Center „Governance“ gehörende Funktion „Compliance“ in der Person des zur Verschwiegenheit verpflichteten Compliance Officers der GMH Gruppe. Die aktuellen Kontaktdaten nebst Telefonnummer finden Sie unten auf dieser Seite.

Zugang zu unserem Meldesystem erhalten Sie über nachfolgenden Link: Hinweisgebersystem

Wichtige Dokumente und Verweise

Ansprechpartner

Das Thema Compliance liegt bei der GMH Gruppe im Verantwortungsbereich des Competence Center Governance. Diese Abteilung erreichen Sie bei Fragen oder Hinweisen wie folgt:

Competence Center Governance
Dr. Andreas Geist (Director Governance / General Counsel)
E-Mail: Andreas.Geist@gmh-gruppe.de
Telefon: +49 160 8410256

Lukas Kaschade (Compliance Officer GMH Gruppe)
E-Mail: lukas.kaschade@gmh-gruppe.de
Telefon: +49 5401 394882