Fragen und Antworten – GMH Gruppe

Fragen und Antworten

Deponieschließung Kielmannsegge

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Projekt

FAQs

Was passiert bei dem Projekt?

Die Boden- und Bauschuttdeponie Hasbergen-Ohrbeck „Kielmannsegge“ wird stillgelegt. Hierzu wurde in einem ersten Arbeitsschritt die Deponieoberfläche, die kein definiertes Gefälle aufwies, profiliert, um das Oberflächenwasser gezielt zu der im Norden vorhandenen Vorflut zu leiten. In einem zweiten Schritt wurde auf der Deponie eine Oberflächenabdichtung eingebaut, um den Zutritt von Oberflächenwasser und somit die Sickerwasserneubildung zu verhindern. Der dritte Schritt besteht aus der Rekultivierung der Deponieoberfläche.

Warum wurde die Bauschuttdeponie geschlossen?

In die Boden- und Bauschuttdeponie Hasbergen-Ohrbeck „Kielmannsegge“ wurde bis 1994 Erdaushub und Bauschutt zum Verfüllen der durch den Bergbau entstandenen Senke eingebracht. Mit der Übernahme der Deponie durch die Georgsmarienhütte GmbH von der Klöckner Edelstahl GmbH wurde die Verfüllung aufgrund der Lage, der Deponieausstattung und ihrer Erreichbarkeit eingestellt.

Wie läuft das Verfahren ab?

Im Jahr 2005 wurde die beabsichtigte endgültige Stilllegung der Deponie von der Georgsmarienhütte GmbH dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg angezeigt. Der Gesetzgeber hat durch die Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in der Deponieverordnung (DepV) festgelegt, welche Verfahrensschritte im Laufe der Stilllegungs- und Nachsorgephase abzuarbeiten sind. Durch Gutachten zu den Deponieinhaltsstoffen, zur Geologie, Hydrogeologie und den naturschutzrechtlichen Fragestellungen wurden in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für die Einleitung eines Plangenehmigungsverfahrens zur Stilllegung der Deponie geschaffen. Die letztliche Genehmigung zur Stilllegung erteilte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg.

Wer kontrolliert die Maßnahmen und die Stilllegung?

Das Konzept zur Stilllegung und zu den notwendigen Arbeiten wurde vom Baugrundinstitut Franke-Meißner und Partner GmbH aus Wiesbaden auf Grundlage der Gutachten der Professoren Hollmann/Thein, der Dr. Heckemanns & Partner GmbH und der Planungsgruppe Egel erarbeitet. Die für die Stilllegung zuständige Behörde und damit auch für die Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der Stilllegung zuständig ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg. Beteiligt sind der Landkreis Osnabrück, die Gemeinde Hasbergen und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück.

Warum konnte nicht alles bleiben wie bisher?

Zuvor war die Deponie nicht abgedeckt oder gegen Wasserzutritt von oben abgedichtet (Niederschlag). Der Gesetzgeber hat in den Anhängen 1 und 3 der Deponieverordnung Festlegungen für den Aufbau eines Oberflächenabdichtungssystems und für die Zuordnungskriterien zu den verschiedenen Deponieklassen (DK), hier DK I, getroffen, die bei einer Stilllegung vom Betreiber zwingend umzusetzen sind. Auch wenn es keine Auffälligkeiten im regelmäßig beprobten Wasser gab, ist eine Oberflächenabdichtung alleine schon aus gesetzlichen Gründen notwendig.

Wie wird die Fläche nach Abschluss der Arbeiten aussehen?

Die Fläche wird nach Abschluss der Arbeiten vollständig rekultiviert und begrünt sein. Allerdings werden zum Schutz der Kunststoffdichtungsbahnen (auch wenn sie dann in einem Meter Tiefe liegen) auf der Fläche keine wurzelnden Bäume angepflanzt. Für die Rekultivierung wird magerer Boden verwendet, um durch eine anschließende naturnahe Gräser-Kräuter-Saatgutmischung optimale Voraussetzung zur Entwicklung einer möglichst hohen Artenvielfalt an Pflanzen zu schaffen. Das grundsätzliche Zielbiotop ist ein mageres mesophiles Grünland, das ggf. durch eine Schafbeweidung gepflegt werden soll.

Wie wird die Fläche genutzt?

Zum Schutz der sich entwickelnden Flora und Fauna Artenvielfalt wird die Fläche gesperrt sein. Wanderwege werden weiterhin um das Areal herum führen.

Wie wird das Grundwasser kontrolliert?

Es wird ein Überwachungsprogramm für die Deponieabdichtung und die Grundwassermessstellen geben, das vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg angeordnet wird. Bisher sind vom Landkreis Osnabrück Messungen des Grundwasserspiegels, chemische Qualitätsanalysen des Förderwassers aus dem Augusta-Schacht und der Förderparameter geplant.

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